Das Persona-Modell
Erschaffen Sie facettenreiche Stereotype Nehmen wir an, Ihre Zielgruppe beschreibt sich wie folgt: Männlich, zwischen 60 und 75 Jahre, wohlhabend, Multiplikator, Affinität für Technik. Welches Bild haben Sie im Kopf?…
go-digital: So heißt das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), das sich auf die Förderung digitaler Projekte spezialisiert hat. Im Fokus stehen vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) aus Gewerbe und Handwerk. Diese können sich bei einem Projektvolumen von maximal 33.000 Euro 50 Prozent fördern lassen.
Sie fragen sich, ob auch Ihr Unternehmen von der Förderung profitieren kann? Diese und weitere Antworten auf häufige Fragen rund um go-digital erhalten Sie in unserem neuesten Blogbeitrag. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Das Programm fördert die zielgerichtete Beratung und Umsetzung durch autorisierte Beratungsunternehmen – zu denen auch Xenio Marketing gehört. Die Leistungen umfassen die folgenden drei Module:
✓ Xenio Marketing ist zertifiziertes Beratungsunternehmen für die Module „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“.
An go-digital teilnehmen können grundsätzlich sowohl gewerbetreibende KMU als auch Firmen mit handwerklicher Ausrichtung samt technologischem Potenzial.
Sie sind förderfähig, wenn Sie
*Diese Anforderung gilt auch für etwaige Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen, die bspw. zur Unternehmensgruppe gehören.
Das Förderprogramm durchläuft insgesamt 4 Phasen – von der Einreichung aller nötigen Unterlagen bis hin zum Abschlussbericht nach Fertigstellung des Projekts.
Bevor der Förderantrag gestellt werden kann, stimmen Sie das Projekt mit einem autorisierten Beratungsunternehmen ab und schließen einen sogenannten Beratervertrag. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
✓ Kein lästiger Papierkram: Xenio Marketing übernimmt für Sie die Antragstellung der Förderung.
Sind alle Dokumente vollständig, stellt das Beratungsunternehmen für Sie den go-digital-Förderantrag. Das geschieht online und per Post. Nach einer Bearbeitungszeit von etwa 12 Wochen erhält das Beratungsunternehmen im Falle einer Bewilligung einen Zuwendungsbescheid. Erst ab diesem Zeitpunkt darf mit der Projektumsetzung begonnen werden.
Entsprechend des im Beratervertrag festgehaltenen Projektplans geht es nun an die Umsetzung der vereinbarten Ziele. U. U. kann zur Erfüllung auch ein Drittanbieter hinzugezogen werden. Dieser muss samt anfallender Honorarleistungen schon im Beratervertrag angeführt werden.
In der Regel darf die Projektlaufzeit nicht länger sein als 6 Monate.
Nach Ende der Projektlaufzeit erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis. In Form eines Soll-Ist-Vergleichs wird das Projekt abschließend zusammengefasst und zur Überprüfung erneut eingereicht. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das beratende Unternehmen den go-digital-Zuschuss.
Nein. Sie zahlen nur den Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Die anderen 50 Prozent des Gesamtbetrags erhält das beratende Unternehmen direkt vom Projektträger. Sie zahlen lediglich die Mehrwertsteuer für die gesamten Umfang der erbrachten Leistung.
Das go-digital-Förderprogramm bietet vielen Mittelständlern eine gute Gelegenheit, Ihr Unternehmen zu digitalisieren und somit zu modernisieren. Und das mit vergleichsweise wenig bürokratischem Aufwand, da die Formalitäten autorisierte Berater übernehmen.
Wenn Sie dazu Fragen haben oder daran interessiert sind, am Förderprogramm teilzunehmen, können Sie sich gern mit uns austauschen – völlig kostenfrei und unverbindlich.
Noch ausführlichere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Häufig gestellte Fragen zu go-digital