Ab dem 25. Mai gilt das einheitliche EU-Datenschutzgesetz. Diesen Termin sollten sich alle Unternehmen und Webseitenbetreiber rot im Kalender anstreichen. Doch was bedeutet das konkret? Welche \u00c4nderungen treten in Kraft und was sollte unbedingt beachtet werden?<\/p>\n
Jetzt pers\u00f6nliches Anpassungsangebot anfordern!<\/a><\/p>\n DSGVO bedeutet Datenschutzgrundverordnung, es handelt sich dabei um ein EU-Gesetz. Sie tritt ab Mai 2018 verbindlich in Kraft. Dieses Gesetz betrifft alle Mitgliedstaaten der EU und somit auch Deutschland. Ziel dabei ist es, einen vereinheitlichten Rahmen f\u00fcr alle EU-Staaten zu schaffen.<\/p>\n Die Datenschutzgrundverordnung soll regeln, welche Daten Sie von Ihren Kunden erheben d\u00fcrfen und welche nicht.<\/strong><\/p>\n Fakt: Eine der wichtigsten Grundlagen der DSGVO ist die Einwilligung in die Datenerhebung durch Ihre Nutzer.<\/strong><\/p><\/blockquote>\n Die DSGVO gilt verbindlich ab dem 25. Mai 2018 und es gibt keine \u00dcbergangsfrist. Es ist dringend anzuraten, sich schon vorher mit der Thematik auseinanderzusetzen.<\/p>\n Sie soll den Datenschutz f\u00fcr alle B\u00fcrger der EU und all diejenigen, die sich in der EU aufhalten regeln. Betroffen sind somit alle Unternehmen, die in der EU ans\u00e4ssig sind und auch diejenigen, die eine Niederlassung in der EU haben oder aber personenbezogene Daten von EU-B\u00fcrgern verarbeiten.Somit m\u00fcsste sich beispielsweise ein russisches Reiseunternehmen, das Daten zu deutschen Verbrauchern bei einer Reisebuchung erhebt, ebenfalls an die DSGVO halten.<\/p>\n Die gute Nachricht: Da es bereits vor der EU-DSGVO relativ strenge Datenschutzvorgaben in Deutschland gab, \u00e4ndert sich f\u00fcr uns deutlich weniger als f\u00fcr andere EU-Staaten.Die schlechte Nachricht: Durch die EU-Festlegungen wird bei Nichteinhaltung deutlicher h\u00e4rter und versch\u00e4rft durchgegriffen als es bislang der Fall war.Es sind vor allem die Verarbeitungsprozesse von personenbezogenen Daten, die nun genauestens \u00fcberpr\u00fcft und dokumentiert werden m\u00fcssen.Die Kernfrage dabei lautet: Handelt es sich dabei um personenbezogene Daten oder nicht? Personenbezogene Daten sind nur dann legal, wenn es vom Gesetz erlaubt ist.<\/strong><\/p>\n Eine der gr\u00f6\u00dften \u00c4nderungen f\u00fcr deutsche Unternehmen ist der drastische erh\u00f6hte Bu\u00dfgeldrahmen. Dieser kann im Ernstfall auf bis zu 20 Millionen Euro oder bei sehr gro\u00dfen Unternehmen auf bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahreseinkommens angesetzt werden. Dies betrifft vor allem Gro\u00dfunternehmen, doch auch der Mittelstand und kleinere Unternehmen m\u00fcssen sich auf empfindliche Geldstrafen einstellen.<\/p>\n \u00a01.\u00a0Passen Sie noch vor dem Inkrafttreten Ihre Datenschutzerkl\u00e4rung den neuen Richtlinien an.<\/strong><\/p>\n 2.\u00a0\u00a0Pr\u00fcfen Sie Ihre Datenverarbeitungsprozesse und ob diese so zul\u00e4ssig sind.<\/strong><\/p>\n 3.\u00a0\u00a0Achten Sie ebenfalls auf die Spezialregeln der Verordnung. Dies betrifft mitunter die Bereiche:<\/strong><\/p>\n 4. Bei einer Unternehmensgr\u00f6\u00dfe ab zehn Mitarbeitern m\u00fcssten Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen.<\/strong><\/p>\n 5. Erstellen Sie Verfahrensverzeichnisse \u00fcber Ihre Datenverarbeitung.<\/strong><\/p>\n 6.\u00a0Richten Sie ein Beschwerdemanagement f\u00fcr Ihre Kunden ein, denen Auskunft gegeben werden kann.<\/strong><\/p>\n \u00a07.\u00a0Instruieren und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter f\u00fcr die neue Datenschutzverordnung.<\/strong><\/p>\n Offizielle Informationen erhalten Sie unter dsgvo-gesetz.de<\/a>. Hier erhalten Sie auch die komplette Verordnung als PDF zum Download.<\/p><\/blockquote>\nWas bedeutet DSGVO?<\/h2>\n
Ihr \u00dcberblick zu den wichtigsten Fragen<\/h2>\n
Ab wann gilt die Datenschutzgrundverordnung?<\/h3>\n
F\u00fcr wen gilt die DSGVO?<\/h3>\n
Was \u00e4ndert sich durch die DSGVO?<\/h3>\n
Bu\u00dfgelder: Wie teuer kann die DSGVO werden?<\/h3>\n
DSGVO-Checkliste:<\/h2>\n
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Kurzpr\u00e4sentation und Checkliste:<\/h2>\n